SES Hospedajes Guide

Muss ich Freunde und Familie registrieren, die kostenlos übernachten?

Ja. Die Registrierungspflicht ist an die Beherbergungstätigkeit gebunden, nicht an den einzelnen Aufenthalt. Wenn Sie Ihre Unterkunft als Tourismusunterkunft betreiben, muss daher jede Person, die dort übernachtet, registriert werden – einschließlich Freunden und Familie, die Ihnen kein Geld zahlen.

Maßgeblich ist die englische Fassung dieses Leitfadens. Die Rechtszitate hier sind die Übersetzung einer englischen Erläuterung, nicht der amtliche Wortlaut. Auf Englisch lesen

Ja. Wenn Sie die Unterkunft als Tourismusunterkunft betreiben, muss jede Person, die dort übernachtet, registriert werden – Freunde und Familie eingeschlossen, unabhängig davon, ob sie Ihnen Geld bezahlen oder nicht.

Das überrascht viele Menschen, weil die Definition einer Beherbergungstätigkeit tatsächlich Geld erwähnt: Artikel 2.1 beschreibt sie als Bereitstellung von Unterkunft für die Nacht a cambio de un precio, contraprestación o compensación. Isoliert betrachtet sieht das wie ein Test für eine Zahlung pro Gast aus. Das ist es aber nicht. Es beschreibt die Tätigkeit, die Sie ausüben, nicht jeden einzelnen Aufenthalt innerhalb dieser Tätigkeit.

Der Rest der Verordnung macht das deutlich. Artikel 1 regelt diejenigen, die Beherbergungsaktivitäten profesionalmente o no ausüben. Artikel 3 wendet dies an sea cual fuere la modalidad, la personalidad del titular o el modelo de organización – unabhängig von der Art des Angebots, wer der Eigentümer ist oder wie es organisiert wird. Und Artikel 4.1 verpflichtet den Inhaber der Tätigkeit, die Daten von las personas usuarias de las mismas zu erfassen – den Personen, die diese Unterkunft nutzen. Es gibt dort keine Ausnahme für einen Gast, der nicht bezahlt hat. Artikel 2.1.b ordnet Apartments, Bungalows und ähnliche Tourismusunterkünfte eindeutig in die Definition ein.

Die Frage lautet also nicht „hat dieser Gast bezahlt?", sondern „wird diese Unterkunft kommerziell als Tourismusunterkunft betrieben?". Wenn ja, sind Ihre Freunde und Familie Nutzer dieser Tätigkeit. Die Pflicht entfällt nur, wenn Sie die kommerzielle Nutzung ganz einstellen – und dann gibt es keine Beherbergungstätigkeit mehr, über die zu berichten wäre.

Jede Person, die übernachtet, wird registriert, auch Kinder aller Altersgruppen. Gäste ab 14 Jahren unterzeichnen selbst; für jüngere Kinder stellt eine begleitende erwachsene Person ihre Daten bereit. Mehr finden Sie in unserem Leitfaden zu Kindern, Babys und Jugendlichen.

Beachten Sie die Fristen, denn es gibt zwei und nicht eine. Artikel 6.3 verlangt die Daten innerhalb von 24 Stunden nach Buchung oder Vertragsabschluss – und auch nach Stornierung – sowie erneut innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Aufenthalts. Ein kostenloser Familienaufenthalt hat beide Fristen. Wenn ein Gast seine Daten nicht bereitstellen kann, bleiben Sie verantwortlich für deren Erfassung und Übermittlung; siehe wenn ein Gast seine Daten nicht registrieren kann.

Für den größeren Zusammenhang siehe welche Gäste registriert werden müssen.