SES Hospedajes Guide

Muss ich einen lokalen Besucher registrieren, der eine Nacht bleibt?

Ja, jede Person, die eine Nacht in Ihrer touristischen Unterkunft übernachtet, muss bei SES.Hospedajes registriert werden, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Beziehung zu den Gästen oder der Dauer ihres Aufenthalts. Dies gilt auch für lokale Besucher, selbst wenn sie nur eine Nacht bleiben.

Maßgeblich ist die englische Fassung dieses Leitfadens. Die Rechtszitate hier sind die Übersetzung einer englischen Erläuterung, nicht der amtliche Wortlaut. Auf Englisch lesen

Ja, Sie müssen diese Person bei SES.Hospedajes registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für „alle Personen, die" in einer touristischen Unterkunft übernachten, unabhängig davon, ob es sich um zahlende Gäste, Freunde, Familie oder lokale Bewohner handelt. Das Gesetz sieht keine Ausnahmen basierend auf der Aufenthaltsdauer, dem Wohnort des Gastes oder seiner Beziehung zur ursprünglichen Buchungspartei vor (Real Decreto 933/2021, artículo 2.1).

Das bedeutet, dass auch wenn die Person ein lokaler Bewohner ist, nicht Teil der ursprünglichen Buchung und nur eine Nacht bleibt, sie gemäß dem Gesetz als „Reisender oder Nutzer der Unterkunftsdienstleistung" gilt und gemeldet werden muss.

So melden Sie diesen einnächtigen Aufenthalt

Wenn Sie die Gastdaten bei SES.Hospedajes einreichen, müssen Sie die Informationen dieser Person als zusätzlichen Gast erfassen. Sie sollten ihr Ankunftsdatum als die Nacht angeben, in der sie übernachtet hat, und ihr Abreisedatum als den folgenden Tag. Dies wird ihren einnächtigen Aufenthalt korrekt im System abbilden. Sie haben eine strikte 24-Stunden-Frist von ihrer Ankunft, um ihre Daten einzureichen (Real Decreto 933/2021, artículo 4.1).

Weitere Informationen darüber, wer registriert werden muss, finden Sie in unserem Leitfaden Welche Gäste müssen registriert werden. Wenn Sie eine Einreichung korrigieren oder eine weitere Person hinzufügen müssen, bietet unsere Seite Wenn sich nach der Einreichung etwas ändert weitere Hinweise.